Es freut uns, dass Sie sich für die Ergotherapie-Ausbildung bzw. das Ergotherapie-Studium interessieren.
Den Beruf der Ergotherapeut:in kann man entweder im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder im Rahmen eines Studiums erlernen. Für die Ausbildung stehen mehrere Varianten zur Auswahl:
- Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und erfolgt an Berufsfachschulen für Ergotherapie in staatlicher oder privater Trägerschaft. Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen erhalten die Absolventen die staatliche Anerkennung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Ergotherapeut/in".
- Im Rahmen einer berufsfachschulischen Ausbildung bieten einige Bildungsträger auch die Möglichkeit eines dualen/ausbildungsintegrierten Studiengangs an. Das bedeutet, neben der berufsfachschulischen Ausbildung gibt es Zeiten, in denen zusätzliche Seminare an der Hochschule besucht werden. Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Ausbildung mit dem Erhalt der staatlichen Anerkennung und der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Ergotherapeut/in" erfolgen dann, zumeist in Vollzeit, weitere Seminare an der Hochschule, die zum Bachelorabschluss (erster akademischer Grad) führen.
- Es ist auch möglich, Ergotherapie grundständig, d. h. berufsqualifizierend, zu studieren. Der grundständige Studiengang „Ergotherapie“ beinhaltet direkt zwei Abschlüsse. Zum einen die staatliche Anerkennung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut/in“ (nach der staatlichen Prüfung im sechsten Semester) sowie den akademischen Abschluss „Bachelor of Science“ (nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Studiums).
- Auch nach bereits erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung und Tätigkeit als Ergotherapeut/in bietet sich die Möglichkeit eines (sog. additiven) Studiums. Dieses Studium, das unter bestimmten Voraussetzungen auch beruflich qualifizierten Personen ohne Abitur oder Fachhochschulreife offen steht, wird entweder in Teil- oder Vollzeit durchgeführt und zumeist von privaten Bildungsträgern angeboten.
Voraussetzungen
Für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung. Auch Schüler/innen mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsvoraussetzungen hinaus, haben die meisten Ergotherapieschulen "eigene" Aufnahmekriterien eingeführt (z. B. Vorpraktikum Ergotherapie, Freiwilliges Soziales Jahr oder Praktikum in der Krankenpflege) und praktizieren außerdem unterschiedliche Formen von Bewerberauswahlverfahren.
Für das duale/ausbildungsintegrierte Studium
Vorausgesetzt wird mindestens die Fachhochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z. B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Über diese Voraussetzungen hinaus können noch weitere Aufnahmekriterien (z. B. Bestehen eines hochschulinternen Auswahlverfahrens, schulische Leistungen und etwaige Wartezeiten, Vorpraktikum). Darüber hinaus führen die Hochschulen auch Eignungsprüfungen durch. Die Kriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung bzw. Zulassungsordnung geregelt.
Weiterführende Informationen und Hinweise
- BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de
- Check-U - Das Erkundungstool der Bundesagentur für Arbeit www.check-u.de
- Steckbrief zum Berufsbild https://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/8779.pdf
Zusammengefasst
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Infoblatt Ergotherapie - Informationen zur Ausbildung und zum Beruf
(102 KB)
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DVE-Mitglied von Anfang an
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