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FEHLERTEUFEL

 

Es freut uns, dass Sie sich für die Ergotherapie-Ausbildung bzw. das Ergotherapie-Studium interessieren.

Was machen Ergotherapeut:innen genau?
Ergotherapeut:innen sind Problemlöser:innen in Situationen, wenn Menschen nicht mehr tun können, was sie gerne tun möchten. Sie verhelfen Menschen zu Gesundheit, indem sie diese dazu befähigen, alltägliche Aktivitäten (wieder) ausführen zu können oder an ihnen teilzuhaben. Ergotherapeut:innen erfassen und fördern die Teilhabe, die Lebensqualität und das Wohlbefinden von Klient:innen. Gesellschaftliche Teilhabe und selbstbestimmtes Leben sind die Grundlagen dafür, dass Menschen ihren Alltag bewältigen können, dass sie zufrieden sind und ein gutes Leben nach ihren individuellen Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen leben können.

Ergotherapie – einfach erklärt https://www.youtube.com/watch?v=Csj5BskyIuU

Ergotherapie ist ein reglementierter Beruf und gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass die Berufsausübung an eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation gebunden ist. Die gesetzlichen Regelungen zu Beruf und Ausbildung sind im ErgThG - Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten https://www.gesetze-im-internet.de/bearbthg/BJNR012460976.html und der ErgThAPrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten https://www.gesetze-im-internet.de/ergthaprv/index.html#BJNR173100999BJNE002100301 festgehalten.

Wie wird man Ergotherapeut:in?
Die Ausbildung erfolgt an Schulen für Ergotherapie in staatlicher oder privater Trägerschaft oder findet grundständig an Hochschulen statt. Im Rahmen einer fachschulischen Ausbildung bieten einige Bildungsträger die Möglichkeit eines ausbildungsintegrierten Studiengangs an. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt, sie dauert drei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung. Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen erhalten Absolvent:innen die staatliche Anerkennung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut".

  • Schon gewusst?
    Bereits während der Ausbildung kann man im DVE als Lernenden-Mitglied die Ergotherapie mitgestalten und Unterstützung erhalten. Wir freuen uns über alle, die von Anfang an dabei sind, deshalb ist das erste Jahr beitragsfrei. Hier geht es zum Antrag: https://dve.info/der-dve/mitgliedschaft

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Für die schulische Ausbildung braucht man

  • einen mittleren Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Alternativ einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung

Für das Studium ist Voraussetzung

  • die Fachhochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Beruflich Qualifizierte können auch ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung studieren. In den Bundesländern bestehen dazu unterschiedliche Regelungen

Es können weitere Aufnahmekriterien gelten, zum Beispiel
- das Bestehen eines internen Bewerbungsverfahrens,
- das Vorweisen bestimmter schulischer Leistungen oder
- ein Vorpraktikum im sozialen, gesundheitlichen Bereich oder in der Ergotherapie.

Für die Ausbildung oder das Studium kann man finanzielle Unterstützung beantragen, beispielsweise Bafög www.bafög.de oder einen Bildungskredit www.bva.bund.de.
Für Mitglieder haben wir im Merkblatt „Ausbildung“ umfassende Informationen zusammengestellt.

Wer bietet die Ausbildung oder einen Studiengang Ergotherapie an?
In der Studiengang- und Schulsuche des DVE können für ganz Deutschland passende Angebot recherchiert werden.

Was kommt danach, wo arbeiten Ergotherapeut:innen und wie sieht eine ergotherapeutische Behandlung aus?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser pdf Infoblatt Ergotherapie - Informationen zur Ausbildung und zum Beruf (102 KB) .

 

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