Sie haben einen Abschluss in Ergotherapie im Ausland erworben und möchten in Deutschland arbeiten? Wir beraten Sie gerne zum allgemeinen Ablauf und zu speziellen Fragen der Anerkennung in der Ergotherapie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Ergotherapie gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Heilberufen. Das bedeutet, Sie müssen Ihren ausländischen Abschluss staatlich anerkennen lassen, um in Deutschland als Ergotherapeut:in arbeiten zu dürfen.
Grafik angelehnt an: Atanassov, Rebecca; Best, Ulrich; Bushanska, Vira; Gilljohann, Katharina: Wege zur Gleichwertigkeit: anerkennungsbezogene Qualifizierungen in Heilberufen und dualen Berufen. Ergebnisse des BIBB-Anerkennungsmonitorings. Bonn 2022, S. 17
https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/17796
Sprachkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Berufsausübung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen (siehe Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten § 2, Absatz 4). Diese liegt auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen https://europass.europa.eu/de/common-european-framework-reference-language-skills
Nutzen Sie zum Verbessern Ihrer Kenntnisse zum Beispiel das VHS-Lernportal. Es bietet online-Sprachkurse für den beruflichen Bereich. Diese sind auch als App und kostenlos verfügbar:
www.vhs-lernportal.de/wws/home.php
Zuständigkeit
Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Behörde. Diese prüft, wie weit ihr Abschluss mit den Anforderungen der deutschen Ergotherapie-Ausbildung übereinstimmt. Welche Behörde für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo in Deutschland sie leben und arbeiten (werden).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet einen Anerkennungsfinder an. Damit können Sie die zuständige Behörde und weitere Beratungsangebote finden: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php
Kosten
Im Anerkennungsverfahren können Kosten entstehen, zum Beispiel Gebühren oder Übersetzungs-Kosten. Wenn Sie in Deutschland leben, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung erhalten. Je nachdem, wie Ihre Lebenssituation ist, kommen unterschiedliche Förderungen für Sie in Frage. Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten beraten. Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/finanzielle-foerderung.php
Für Arbeitgeber:innen
In Zeiten des Fachkräftemangels kann die Gewinnung von Personal aus dem Ausland eine Möglichkeit sein. Wir beraten unsere Mitglieder kostenlos zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Mitarbeitenden.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail