WFOT-Anerkennungsverfahren – Webtalk!
Mittwoch, 15. Januar 2025 von 15-17 Uhr
Die erneute Beantragung der WFOT-Anerkennung für 2025 steht an? Sie möchten zeigen, dass Ihnen die Qualität der Ergotherapie-Ausbildung wichtig ist und denken über eine erstmalige Antragstellung nach? Dann sind Sie sind herzlich eingeladen am Webtalk des DVE-Ausbildungsausschusses (AA) teilzunehmen! Die Mitglieder des AA informieren, beraten und geben wichtige Hinweise, die Ihnen die Antragstellung erleichtern. Anmeldung: .
Weiterer Termin: 26. Februar 2025
Die WFOT-Anerkennung ist ein Gütekennzeichen für Ausbildungsqualität ergotherapeutischer Bildungsprogramme. Der Weltverband der Ergotherapeut:innen (WFOT) möchte Bildungseinrichtungen durch das Anerkennungsverfahren unterstützen, ihre Stärken zu demonstrieren und aufzuzeigen wie sie ihre Schwächen angehen. Es basiert auf der Überzeugung, dass alle Bildungsprogramme ständig verbessert werden müssen, um mit den sich ändernden gesundheitlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen, dem Wissen, der Technologie, der Bildungstheorie und der Bildungsfinanzierungspolitik Schritt zu halten.
Hier erfahren Sie, wie Sie für Ihr Ausbildungsprogramm die Anerkennung erhalten können.
Grundlage der WFOT-Anerkennung
Die Anerkennung deutscher Ausbildungsprogramme durch den Weltverband der Ergotherapeut:innen (WFOT) erfolgt auf Grundlage der "Ausbildungsstandards des DVE" , die wiederum auf den revidierten "Mindeststandards für die Ausbildung von Ergotherapeuten des WFOT" sowie ergänzenden nationalen Bedingungen beruhen. Ende 2018 wurde das Anerkennungsverfahren vollständig überarbeitet und den nationalen Ausbildungsstandards angepasst.
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Ausbildungsstandards des DVE
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Mindeststandards für die Ausbildung von Ergotherapeuten des WFOT, Revision 2016
(1.05 MB)
Wer kann die WFOT-Anerkennung beantragen?
Die Bezeichnung „Ausbildungsprogramm“ wurde durch den WFOT gewählt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass eine berufsqualifizierende Ausbildung zur Ergotherapeut:in Deutschland sowohl im Rahmen einer schulischen als auch einer hochschulischen Ausbildung zu erlangen ist. Die Bezeichnung schließt also sowohl die Ausbildungen an Berufsfachschulen, Schulen des Gesundheitswesens als auch die primärqualifizierenden ergotherapeutischen Studiengänge an Hochschulen ein.
Die Bildungseinrichtungen können nach Abschluss des ersten Kurses (staatliche Prüfung) bzw. der ersten Bachelorkohorte (damit einschließlich der staatlichen Prüfungen) die WFOT-Anerkennung beim DVE beantragen. Wenn im direkten Anschluss an die erste staatliche Prüfung/erste Bachelorkohorte die WFOT-Anerkennung beantragt wird, kann, in Absprache mit der Geschäftsstelle des DVE, auch bereits der erste Kurs von der WFOT-Anerkennung profitieren.
Wie läuft die WFOT-Anerkennung ab und was gilt es zu beachten?
Zum Anfang des Kalenderjahres wird der Online-Antrag freigeschaltet. Eine Antragstellung ist bis zum 31. März des laufenden Jahres möglich.
Nach Schließung des Antragszeitraumes werden alle Anträge durch den DVE-Ausbildungsausschuss (AA) gesichtet und ggf. Unterlagen nachgefordert. Nach der Bearbeitung durch den AA wird das Ergebnis an den WFOT weitergeleitet.
Auf dieser Grundlage vergibt der WFOT die Anerkennung und stellt – in der Regel zum Ende des Kalenderjahres – eine Anerkennung mit einer Laufzeit von 5 Jahren aus. Der Ausbildungsausschuss oder das Referat Bildung und Wissenschaft informieren die Antragstellenden per E-Mail über das Ergebnis. Bei erfolgreicher Anerkennung erhalten Sie im Anschluss die Urkunde des WFOT per Post. Bildungseinrichtungen, die die Anerkennung erfolgreich erhalten haben, können beim WFOT außerdem ein individualisiertes Logo/Siegel erwerben, um die Anerkennung z.B. auf der Website kenntlich zu machen.
Welche Kosten entstehen?
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen wird der Bildungseinrichtung eine Bearbeitungsgebühr von € 200,- (DVE-Mitglieder) bzw. € 300,- (Nichtmitglieder) zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt.
Welche Fristen sind zu beachten?
Ein Erstantrag zur Anerkennung ist in jedem Jahr möglich.
Damit über den Antrag auf WFOT-Anerkennung entschieden werden kann, muss der Online-Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31. März des laufenden Kalenderjahres eingegangen sein.
Die WFOT-Anerkennung gilt in der Regel für einen Zeitraum von fünf Kalenderjahren. Um eine Verlängerung der Anerkennung zu gewährleisten, stellen Sie rechtzeitig den Folgeantrag. Das Bildungs-Team des DVE kontaktiert alle Bildungseinrichtungen mit auslaufender Anerkennung zum Ende des Jahres.
Hilfe zur Antragstellung für eine WFOT-Anerkennung
Der Prozess der Anerkennung wird durch den DVE-Ausbildungsausschuss (AA) begleitet. Hierfür informiert der AA in regelmäßigen WebTalks zum Thema und stellt rechtzeitig zum Antragsstellungs-Zeitraum eine Orientierungsvorlage für den online Antrag (Berufsfachschulen/Schulen des Gesundheitswesens) zur Verfügung.
Antragstellung
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Der nächste Zeitraum zur Antragstellung ist im kommenden Kalenderjahr. Dann erhalten Sie hier weitere Informationen.