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FEHLERTEUFEL

 

Mitgliedsgruppen und Mitgliedsbeiträge (Beitragsordnung)

Die Mitgliedsbeiträge können Sie steuerlich voll absetzen, Angestellte als Werbungskosten, Praxisinhaber als Betriebskosten.

Den Antrag auf Mitgliedschaft finden Sie hier.

Jahresbeiträge
in Euro

Voller Beitrag
Ergotherapeut:in
mehr als 20 Std./Woche

168,-

Ergotherapeut:in [i]
mit eigener Kassenzulassung

348,-

Ergotherapeut:in in Ausbildung [i]
Ergotherapie-Schule oder Hochschule
1. Jahr kostenfrei

56,-

Juristisches Mitglied [i]

412,-

Leistungserbringer:in [i]
mit Zulassungserweiterung Ergotherapie

348,-

Fördermitglied [i]

112,-

WFOT-Einzelmitgliedschaft [i]

25,-

 

 

Ermäßigte Beiträge [i]

Jahresbeiträge
in Euro

Teilzeit
Ergotherapeut:in
bis 20 Std./Woche

112,-

Ergotherapeut:in
nicht berufstätig (oder arbeitslos)

84,-

Rentner:in

84,-

Ergotherapeut:in
im Ausland wohnhaft oder Mitglied
eines ausländischen Berufsverbands

84,-

Studierend additiv [i]
mit abgeschlossener Ergotherapie-Ausbildung

56,-

Die Aufnahmetermine sind viertelährlich zu Quartalsbeginn. Der Mitgliedsbeitrag im Aufnahmejahr verringert sich je nach Eintrittszeitpunkt entsprechend.


Das sollten Sie wissen!

Ergotherapeut:in mit eigener Kassenzulassung
Entscheidend für die Einstufung zum Mitgliedsbeitrag für niedergelassene Mitglieder ist die Kassenzulassung. Da es sich um einen hieran geknüpften Beitrag handelt, sind keine Beitragsermäßigungen möglich, solange eine Kassenzulassung besteht. Eine Kopie des Zulassungsbescheids der Krankenkassen ist dem Antrag beizufügen.
Erfolgt eine Praxis-Neuzulassung während eines Jahres wird zum 01. des darauffolgenden
Quartals der Mitgliedsbeitrag automatisch angepasst.

Ergotherapeut:in in der Ausbildung
Dieser Beitrag gilt für alle Personen, die eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule für Ergotherapie bzw. eine entsprechende grundständige/primärqualifizierende Ausbildung an einer Fachhochschule/Hochschule absolvieren. Ein entsprechender Nachweis mit voraussichtlicher Dauer der Ausbildung ist dem Antrag beizufügen. Das erste Jahr der Mitgliedschaft ist für Ergotherapeut:innen in Ausbildung beitragsfrei. Die Mitgliedschaft endet danach nicht automatisch sondern geht in eine beitragspflichtige Mitgliedschaft über.
Die Mitgliedschaft für Ergotherapeut:innen in Ausbildung endet mit dem Ablauf des Jahres, in dem das Examen erfolgreich abgelegt wurde und geht automatisch in eine Mitgliedschaft zum vollen Beitrag über. Es ist dann der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut:in“zu erbringen. Ein Antrag auf Beitragsermäßigung (siehe dort) ist danach möglich.

Juristische Mitgliedschaft
Juristische Personen können juristische Mitglieder werden, wenn sie als Institution eine unmittelbare Verbindung zum Beruf haben. Ein entsprechender Nachweis, in dem die juristische Person verzeichnet ist (z.B. Handelsregister- oder Partnerschaftsregister-Auszug) und weitere Nachweise, die eine unmittelbare Verbindung zur Ergotherapie aufzeigen (z.B. Kassenzulassung oder Berufsurkunde mit Anstellungsvertrag), sind dem Antrag beizufügen. Träger mehrerer Einrichtungen müssen für jede Einrichtung eine eigene Mitgliedschaft erwerben. Personengesellschaften wie beispielsweise eine GBR werden der juristischen Mitgliedschaft zugeordnet.

Leistungserbringer:innen mit Zulassungserweiterung Ergotherapie
Dieser Beitrag gilt für Leistungserbringer:innen, die im Rahmen einer Zulassungserweiterung
Ergotherapeut:innen beschäftigen. Es sind keine Beitragsermäßigungen möglich. Eine Kopie der Zulassungserweiterung für die Ergotherapie durch die Krankenkassen ist dem Antrag beizufügen. Endet die Zulassungserweiterung Ergotherapie, ist das dem DVE mitzuteilen..

Fördermitglied
Natürliche oder juristische Personen, die der Ergotherapie nahe stehen und die Arbeit des DVE unterstützen wollen, können Fördermitglieder werden, sofern sie keiner anderen Beitragsgruppe zuzuordnen sind. Eine ausgebildete Ergotherapeut:in kann kein Fördermitglied werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Ein Antrag auf Beitragsermäßigung ist nicht möglich..

WFOT-Einzelmitgliedschaft
DVE-Mitglieder, die ausgebildete Ergotherapeuten sind, können Einzelmitglied im Weltverband der Ergotherapeuten (WFOT) werden. Der Beitrag wird zusätzlich zum DVE-Mitgliedsbeitrag fällig und enthält den Zugang zum Mitgliedsbereich der WFOT-Homepage..

Beitragsermäßigung
Zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres kann ein Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt werden. Der Antrag muss spätestens einen Tag vorher in der Geschäftsstelle des DVE vorliegen. Rückwirkende Ermäßigungen sind nicht möglich. In allen Fällen gilt die Beitragsermäßigung bis zum 31.12. eines Jahres.

Der Antrag auf Beitragsermäßigung ist jährlich neu zu stellen! Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Solange eine Kassenzulassung besteht ist keine Beitragsermäßigung möglich.

Ein neuer Antrag für das kommende Jahr ist erforderlich für alle Mitglieder, die zum 01.01. des kommenden Jahres einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Teilzeit (bis zu 20 Stunden wöchentlich berufstätig)
  • nicht berufstätig (oder arbeitslos)
  • Rentnerin (dieser Nachweis muss bei Altersrente nur einmalig erbracht werden)
  • Mitglied eines ausländischen Berufsverbandes
  • Studierende additiv mit abgeschlossener Ergotherapie-Ausbildung
    Studierende mit abgeschlossener Ergotherapie-Ausbildung können unabhängig von der Studienform, dem Studienabschluss und der Fachrichtung einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag beizufügen.

Für den Beitrag ist nicht relevant ob Sie als Ergotherapeut:in oder berufsfremd tätig sind. Liegt bis zum 31.12. des laufenden Jahres kein Ermäßigungsantrag für das kommende Jahr vor, wird automatisch eine Einstufung zum vollen Beitrag vorgenommen. Rückwirkende Ermäßigungen sind nicht möglich!

Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Jahresbeginn fällig. Sie erhalten eine Rechnung oder nehmen auf Wunsch am SEPA-Lastschriftverfahren teil. Ihr Beitrag wird dann automatisch abgebucht und Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen viertel-, halb- und jährlicher Abbuchung.

Kündigung der Mitgliedschaft
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Jahres (31. Dezember) beenden wollen, muss die Kündigung satzungsgemäß bis zum 30. September schriftlich beim DVE vorliegen.

Fachzeitschrift ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION und DVEaktuell
Der Bezug der Fachzeitschrift ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION inklusiv DVEaktuell ist unter Beachtung des Urheberrechtsgesetzes (siehe Impressum der Fachzeitschrift) im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Zeitschrift wird aus Kostengründen als Postvertriebsstück versandt. Dies hat zur Folge, dass diese bei einem Nachsendeauftrag nicht nachgesandt wird. Damit Ihnen ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION sowie DVEaktuell reibungslos zugestellt werden können, müssen alle Adressänderungen dem DVE unverzüglich mitgeteilt werden.

Stand 12/2020