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Ergotherapeut:innen stehen für Diversität und Toleranz und stellen sich gegen Rassismus und Diskriminierung

Vielfältige Menschengruppe steht zusammen

Es ist kennzeichnend für Ergotherapeut:innen, Anderen respektvoll und auf Augenhöhe zu begegnen. Denn so funktioniert beispielsweise eine der Domänen von Ergotherapeut:innen, die Inklusion. Die wiederum ist aus Sicht der Ergotherapeut:innen und des DVE nicht nur bei Menschen mit einer Behinderung nötig. Inklusion, die sich unter anderem durch das Gewähren von Teilhabe zeigt, gilt für alle Menschen unabhängig von deren Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlecht, Alter, Einstellung und so weiter.

Die seit geraumer Zeit spür- und sichtbaren rassistischen und diskriminierenden Handlungen und Demonstrationen stehen in einen enormen Gegensatz zu den Grundwerten von Ergotherapeuten. Bereits Ende 2019 hat der DVE begonnen, sich verstärkt mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich zu positionieren. Unter anderem hat der DVE dazu eine Handlungshilfe für ethische Entscheidungsfindung für Ergotherapeuten formuliert, die in den Prinzipien der Ergotherapie auch Diversität und Gleichbehandlung betont.

Ergotherapeut:innen betrachten das, was einen Menschen ausmacht – unabhängig von äußerlichen Merkmalen oder Einstellungen. Dieser Aspekt ist ihnen wichtig und ist immer Dreh- und Angelpunkt ihrer Interventionen. Es zählen Kompetenzen und Fähigkeiten, charakterliche und persönliche Merkmale, Interessen und Ziele: Nicht „Was ist ein Mensch“ sondern „Wie ist ein Mensch“ ist für diese Berufsgruppe und ihren Verband maßgeblich.

 

DVE unterzeichnet die Charta der Vielfalt und setzt sich sichtbar für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein.

Logo der charta der vielfalt

Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Olaf Scholz.


Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt setzt der DVE ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt und signalisiert die Wertschätzung aller Mitarbeitenden unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.


„Unsere Gesellschaft ist vielfältiger und differenzierter denn je: umso wichtiger ist der Einsatz für Diversity und für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander am Arbeitsplatz. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichtet sich DVE die Vielfalt der Gesellschaft und deren Bedürfnisse innerhalb und außerhalb der Organisation anzuerkennen und zu respektieren, sagt Charta-Geschäftsführerin Corina Christen. „Wer die Charta unterzeichnet, zeigt damit klar auf, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Mitarbeitenden in den Organisationsinternen Strukturen berücksichtigt und fest verankert werden müssen. Denn Diversity ist nicht nur eine Haltung, für die es sich lohnt, jeden Tag einzustehen, sondern der auch vor allem Taten folgen müssen.“, ergänzt Charta-Geschäftsführerin Franzi von Kempis.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. In Deutschland ist er seit 2009 in Kraft und seitdem geltendes Recht.

Durch die UN-BRK wird ein Paradigmenwechsel weg von einem fürsorglichen Ausschluss (Exklusion) in Sonderwelten (Separation) hin zu einer selbstbestimmten Teilhabe einer inklusiven Gesellschaft (Inklusion) initiiert. Das Ziel ist die grundsätzliche Anerkennung des Rechts auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

Der Aktionsplan 2.0 des DVE ist ein weiterentwickeltes Instrument zur koordinierten und ressortübergreifenden Umsetzung der UN-BRK im DVE im Sinne einer Selbstverpflichtung. Wesentliche Unterschiede zum ersten Aktionsplan (2012) sind, dass nun alle Artikel der UN-BRK Berücksichtigung finden und dieser zeitlich auf fünf Jahre (2025-2030) terminiert ist.

Der DVE leistet mit dem Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-BRK einen weiteren Beitrag zur Anerkennung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Als Berufsverband bezieht er damit eindeutig Position und beteiligt sich an der Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft.

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-BRK

Checkliste "Leitfragen für UN-BRK-konforme Forschung in der Ergotherapie"

 

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