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FEHLERTEUFEL

 

Seit vielen Jahren sind die Urteile des Bundessozialgerichts bekannt, die zur Prüfpflicht von Heilmittelerbringenden gesprochen wurden. Die Entscheidungen aus Kassel werden von vielen Krankenkassen zum Anlass genommen, umfangreiche Prüfungen und ggf. nicht korrigierbare Rechnungskürzungen durchzuführen.

Das hat glücklicherweise auch die Politik erkannt und den DVE verpflichtet, mit dem GKV-Spitzenverband einheitliche Regelungen zur Prüfung und Abrechnung von Verordnungen zu vereinbaren (Anlage 3 der Rahmenempfehlung Ergotherapie). Diese Anlage wurde Teil vieler Rahmenverträge des DVE, und wird auch Teil des neuen bundesweiten Vertrags. Trotz aller Bemühungen des DVE, hier für Fairness und Transparenz zu sorgen, müssen Verordnungen mehrfach geprüft, und bei Fehlern korrigiert werden.

Der DVE empfiehlt:

  • Prüfen Sie jede (!) eingehende Verordnung gründlich und mit System. Auch Verordnungen von Hausbesuchen und in Einrichtungen müssen so früh wie möglich überprüft werden.
  • Richten Sie einen Ablauf für die Kontrolle der Verordnungen ein - schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen.
  • Halten Sie einen guten Kontakt zu den Arztpraxen.Und gerne auch zu den Abrechnungsstellen der Krankenkasse, wenn möglich.
  • Bei Zweifeln holen Sie sich Rat: der DVE bietet eine umfangreiche Sammlung an Merkblättern und bei weiteren Schritten individuelle Unterstützung. Auch ein Blick in die Heilmittel-Richtlinie und den Heilmittel-Katalog kann hilfreich sein; Ihre regional geltenden Verträge müssen Sie ebenso kennen. Persönlich hilft die Geschäftsstelle gerne per E-Mail oder am Telefon.
  • Machen Sie vor dem Versand an die Krankenkasse bzw. Ihre Abrechnungsfirma eine Kopie der Verordnungen (Vorder- und Rückseite, und alle (!) dazugehörigen Beiblätter, Faxe usw.), oder scannen Sie diese ein.
  • Wehren Sie sich, wenn Ihnen ungerechtfertigt die Vergütung gekürzt wurde - möglichst schriftlich. Mahnen Sie den Betrag an, verlangen Sie die Mahnkostenpauschale von derzeit 40 € und drohen Sie ggf. mit rechtlichen Schritten.

Hinweis: Zur Information der Ärzt:innen hält der DVEShop den Mini-Flyer Heilmittel-Richtlinie sowie die Broschüre "Rund um die Ergotherapie-Verordnung" bereit.

Informationen für DVE-Mitglieder - bitte einloggen: