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FEHLERTEUFEL

 

Die staatliche TI bietet Leistungserbringern des SGB-V und Nutzern des Gesundheitswesens ein sicheres Datennetzwerk. Sicherheit bedeutet hier insbesondere die persönliche Authentifizierung, aber auch die Erfüllung der hohen Datenschutzvorgaben in Deutschland.
Für Ergotherapeut:innen bedeutet der Anschluss an die TI der Zugang zu diesem digitalen Netzwerk und die Nutzung der vorhandenen Anwendungen.
Der Anschluss erfolgt stufenweise und für die Ergotherapeut:innen verpflichtend ab 2026. Ab 2024 sieht der Gesetzgeber eine Refinanzierung durch die Krankenkassen vor. Mitte 2026 soll laut Gesetz die Verordnung von Heilmitteln ausschließlich in elektronischer Form erfolgen - dann wäre der Anschluss verpflichtend.

Für den Anschluß werden aktuell verschiedene Komponenten benötigt, welche der Authentifizierung und Verschlüsselung dienen:

  • elektronische Heilberufeausweis (eHBA)
  • Security ModuleCard - Betriebsstätte (SMC-B)
  • Konnektor
  • VPN

Der eHBA und die SMC-B können dann beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Automatisch erfolgt dann die Aufnahme in ein Adressbuch aller Teilnehmer:innen, dem sogenannten Verzeichnisdienst.
Weitere Informationen finden Sie dazu hier: www.egbr.de
Aktuell bietet die TI bereits eine sichere E-Mail-Kommunikation zwischen den Teilnehmer:innen. Die Anwendung trägt den Namen „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM). Weitere Anwendungen sind geplant, beispielsweise das eRezept für Medikamente und ein Messanger (TI-M). Auch die elektronische Patientenakte (ePA) ist bereits verfügbar. Weitere Informationen dazu finden Sie dazu hier: www.gematik.de

Wo steht die Digital­isierung des Gesundheits­wesens 2023? Die Ergebnisse des TI-Atlas 2023 finden Sie hier übersichtlich und interaktiv zusammengefasst:
TI-Atlas der gematik: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-atlas

Bekannte Förderprogramme

In einzelnen Regionen und Bundesländern gibt es bereits Förderprogramme. Die uns bekannten listen wir an dieser Stelle auf. Melden Sie uns gerne Förderprogramme, die hier fehlen. In aller Regel könne bereits beschaffte Komponenten nicht durch Förderprogramme erstattet werden.

Niedersachsen: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziale_forderungen/digitalisierung_im_gesundheitswesen/richtlinie-digitalisierung-im-gesundheitswesen-197535.html

Mittelstand: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

Hier können Sie selbst nach aktuellen Förderprogrammen suchen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/

Der DVE informiert regelmäßig in DVEaktuell, der Fachzeitschrift ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION, auf den Ergotherapie-Kongressen und über die online Medien über Neuigkeiten zur TI.