Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI bietet Leistungserbringern des SGB-V und Nutzern des Gesundheitswesens ein sicheres Datennetzwerk. Sicherheit bedeutet hier insbesondere die persönliche Authentifizierung, aber auch die Erfüllung der hohen Datenschutzvorgaben in Deutschland.
Für Ergotherapeut:innen bedeutet der Anschluss an die TI der Zugang zu diesem digitalen Netzwerk und die Nutzung der vorhandenen Anwendungen.
Ursprünglich ist im § 360 des SGB-V festgehalten, dass der Anschluss an die TI für die Ergotherapeut:innen spätestens ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend ist. Allerdings hat der Bundestag im November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet und dabei auch die Verschiebung der TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringende vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 aufgenommen, mit der Begründung, dass sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) nach hinten verschieben wird.
Gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung werden ab dem vollständigen TI-Anschluss der ergotherapeutischen Praxis die dazu entstandenen Kosten durch die Krankenkassen über pauschale Beträge refinanziert, wobei der frühestmögliche Anspruch auf diese Refinanzierung ab dem 01. Juli 2024 besteht. Beantragt wird die Refinanzierung des TI-Anschlusses über das GKV-Antragsportal.
Für den Anschluss werden aktuell verschiedene Komponenten benötigt, welche der Authentifizierung und Verschlüsselung dienen:
- elektronische Heilberufeausweis (eHBA)
- Security Module Card Typ B (SMC-B; Institutionsausweis)
- eHealth-Kartenterminal (eHKT) mit integrierter gerätespezifischer Security-Module-Card des Kartenterminals (gSMC-KT)
- Konnektor mit zusätzlichem VPN-Zugangsdienst oder besser noch: TI-Gateway (Konnektor in einem Rechenzentrum)
- Anwendung: Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Der eHBA und die SMC-B werden online beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen beantragt. Mit Ausgabe der SMC-B erfolgt dann die Aufnahme der Praxis in ein Adressbuch, dem sogenannten Verzeichnisdienst.
Mit der Anwendung KIM kann sicher, digital und verschlüsselt zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen kommuniziert werden. Außerdem können Leistungserbringer auf diesem Weg Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne und Rezepte elektronisch übermitteln. Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) wird erst noch kommen. Eine weitere freiwillige Anwendung innerhalb der TI ist der Messenger (TI-M), der eine datenschutzkonforme Kommunikation zwischen den Leistungserbringenden und auch mit den Patient:innen ermöglicht.
Wo steht die Digitalisierung des Gesundheitswesens 2024?
Die Ergebnisse des TI-Atlas 2024 finden Sie hier übersichtlich und interaktiv zusammengefasst:
Der DVE informiert regelmäßig über Neuigkeiten zur TI – unter anderem in DVEaktuell, in der Fachzeitschrift ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION, auf Ergotherapie-Kongressen sowie über die Online-Medien des Verbandes.