Das TSVG hat den Auftrag an den GKV-Spitzenverband, die KBV und die maßgeblichen Heilmittelverbände erteilt, die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung neu zu gestalten, und zwar auf Augenhöhe. Dies hat wohl noch nicht jeder verstanden. Anders lässt sich nicht erklären, dass der Verordnungsentwurf (!) erstmals vorsieht, dass auch die Behandler die Therapieleistungen quittieren sollen. Dies bedeutet 200 Mio. neue Unterschriften, also ein abwegiger Gedanke. Dem gegenüber fehlen Angaben zur Anzahl und Frequenz usw.
Dennoch: Die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände über die Rahmenverträge, bei denen auch der neue Verordnungsvordruck konsentiert werden soll, laufen konstruktiv. Warum die KBV hier gut 8 Monate vor dem Stichtag 01.10.2020 quer schießt, kann nur vermutet werden. Es ist ein untauglicher Versuch, Unruhe in die Branche zu bringen.