Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie und dem zukünftigen neuen bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag steht eine Neuauflage des „Indikationskataloges“ an.
Schon jetzt läuft die Planung zwischen DVE und Schulz-Kirchner Verlag für die Neuauflage des Indikationskatalogs. Form, Inhalt und Zeitplan sind besprochen. Aber: Ein wenig Vorlauf wird es noch brauchen, da die Heilmittel-Richtlinie bisher nur in einer Beschlussfassung veröffentlicht wurde und erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger unveränderlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft tritt.Der neue Rahmenvertrag ist frühestens zum 1. Juli 2020 fertig und der DVE wird auch im neuen Indikationskatalog den Text in gewohnter Manier mit hilfreichen Kommentaren ergänzen. Die praktische Handhabung wird leichter: Vorfreude ist also erlaubt!
Spätestens im Mai, zum Kongress in Weimar, können am Stand des Schulz-Kirchner-Verlags Vorbestellungen zum Vorzugspreis aufgegeben werden.