Grundlage für die Ausgangsbeschränkung ist der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes. In der schriftlichen Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege heißt es wörtlich (Auszug):
...Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Triftige Gründe sind insbesondere: (…) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)....
In der Pressemeldung sagte Ministerpräsident Markus Söder, das gelte zum Beispiel bei Physiotherapie nur für Notfälle, Logopäden und Ergotherapeuten werden geschlossen haben.
Unter https://www.tvaktuell.com/kommt-jetzt-das-ausgangsverbot-soeder-gibt-pressekonferenz-344559/ wird in einer Ergänzung folgendes formuliert: „Erlaubt sind (...) Arztbesuche (Einschränkungen, z.B. Physiotherapie nur in Notfällen, Ergotherapeuten etc. geschlossen), generelles Besuchsverbot in allen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen“
Nähere Informationen liegen dem DVE noch nicht vor.
Absehbar sind ähnliche Ausgangsbeschränkungen auch in anderen Bundesländern.