Seit Mittwoch, den 18. März, können Ergotherapeuten für ihre Patienten telemedizinische Leistungen durchführen.
Details
Der DVE hat dafür bereits eine Liste von zertifizierten Anbietern (diese sind damit datenschutzkonform) in den Corona-Informationsbereich auf der Homepage eingestellt. Für den Anbieter Deutsche Arzt AG und das Portal www.sprechstunde.online hat der DVE ganz aktuell ein Video-Tutorial erstellt, mit Anleitung für die praktische Durchführung für alle diejenigen, die sich im digitalen Sektor nicht so sicher fühlen. Die Deutsche Arzt AG stellt diesen Dienst ab sofort auch den Therapeutinnen kostenlos während der Corona-Krise zur Verfügung! Das Tutorial finden Sie hier: https://youtu.be/tQNZ0Ecrmsk
Sofern die einzelne Therapieeinheit aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung (Videobehandlung) stattfinden können, ist dies mit vorheriger Einwilligung der Versicherten möglich. Auf der Rückseite der Verordnung ist die Therapie als Videobehandlung „V“ oder „Video“ zu kennzeichnen. Die Bestätigung der erbrachten Leistungen durch die Versicherten kann auch auf elektronischen Wege (auch per E-Mail als Bestätigung) erfolgen.