In aller Kürze: Die Einhaltung der grundlegenden und üblichen Hygieneanforderungen bleibt wichtige Grundlage. Darüber hinaus sind Schutzkleidung in Form von Handschuhen und Mund-Nasen-Schutz (in Pflegeeinrichtungen) und zusätzlich Kittel (in Kliniken) vorgesehen. Die Klinik-Ausrüstung von Kittel, Mund-Nase-Schutz inkl. Handschuhen ist bei gesichert Infizierten oder Personen unter akutem Infektionsverdacht auch im ambulanten Bereich zu tragen. Augen-Gesichtsschutz für das gesamte Gesicht ist nur zu nutzen, wenn mit Versprühen oder Verspritzen von kontaminiertem Material zu rechnen ist. Kompletter Atemschutz ist ausschließlich bei risikoträchtigen Tätigkeiten mit Hustenprovokation, wie Intubieren, Absaugen, Bronchoskopieren vorgesehen.
Bitte lesen Sie die Informationen in Hinblick auf Ihre Tätigkeiten und Ihr Klientel in der Praxis!