Nach unserer Erfahrung „drückt“ sich das Gesundheitsamt ganz gerne vor diesen Schließungen, eben wegen der fälligen Entschädigung, und äußert sich bewusst nebulös, damit die Praxen aus Vorsicht selbst schließen – ohne Anspruch auf Geld nach Infektionsschutzgesetz.
Solange es sich aber nur um allgemeine Auskünfte handelt, liegt keine rechtsverbindliche Schließung vor. Sie müssen dann selbst entscheiden, welche Patienten Sie weiter behandeln, und bei welchen die Therapie besser unterbrochen wird. Hierbei unterstützt Sie der DVE mit vielen Hinweisen - stellen Sie sich Ihrer Verantwortung und Professionalität!