Der Bundes-Rettungsschirm ergänzt damit die zum Teil bereits angelaufenen Hilfen der einzelnen Bundesländer.
Der Rettungsschirm vom Bund enthält Einmalzuschüsse von Euro 9.000 beziehungsweise Euro 15.000 für drei Monate – abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Beantragt werden die Hilfen von Bund und Land in der Regel in einem kombinierten Antragsverfahren auf Landesebene.
Wie die Bundes- und gegebenenfalls Landeshilfen abgerufen werden können, erläutert das entsprechende Merkblatt, dass der DVE in seinem Corona-Bereich zum Download bereitgestellt hat: https://dve.info/infothek/corona
Ein Tipp schon vorweg: Ihr Steuerberater kann bei der Antragstellung eine wertvolle Hilfe sein.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber umfangreiche Hilfspakete für Krankenhäuser und andere systemrelevante Berufsgruppen mit den Gesetzen realisiert. Nicht enthalten sind jedoch die von den Heilmittelerbringern geforderten Ausgleichzahlungen für ihren Umsatzausfall, hier sollen in einem weiteren Schritt zeitnah Lösungen gefunden werden.
Das BMG wurde durch Corona-Krisenpaket auch ermächtigt, per Rechtsverordnung handeln zu dürfen, wenn dies im Rahmen der Coronakrise notwendig ist. Wir fordern dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen, damit Umsatz-Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer schnell Realität werden.