Die Bundesländer hatten sich in den vergangenen Wochen nach und nach zur Einführung einer Maskenpflicht entschlossen. Beginn und Ausmaß gingen jedoch auseinander. So verzichtet Berlin auf eine entsprechende Vorgabe für den Einzelhandel. Auch bei den Bußgeldern gibt es Unterschiede. Wichtig für Eltern: In vielen Bundesländern gilt die Pflicht auch bereits für Schulkinder, bzw. meistens ab dem Alter von sechs Jahren.
Die Maskenpflicht kann auch für Tankstellen, Wochenmärkte, Bank- und Postfilialen gelten. Ob die Maskenpflicht für die Bürger auch für Arztpraxen und andere (therapeutische) Praxen gilt, sollte auf der jeweiligen Homepage des Bundeslandes in der entsprechenden Verordnung nachgelesen werden. Das ändert in den ergotherapeutischen Praxen natürlich nichts an der Umsetzung der Hygienevorschriften und den Abstandsregelungen. Hier finden Sie eine ständig aktualisierte Information zu Hygienereglungen in ergotherapeutischen Praxen: www.dve.info/Corona