Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Verordnungen kann der Leistungserbringer notwendige Änderungen und Ergänzungen selbst vornehmen (außer Art des Heilmittels, Verordnungsmenge). Das gilt für Verordnungen die ab dem 18.02.2020 ausgestellt wurden.
Der Einsatz der Videotherapie in der Ergotherapie ist unter den bereits bekannten Bedingungen möglich.
Neu ist unter dem Punkt „Hygienebedarf“ die Regelung zur Abrechnung der erhöhten Hygienemaßnahmen in den Praxen. Für den erhöhten Aufwand ist ein pauschaler Ausgleich von 1,50€ pro Verordnung vorgesehen. Dafür ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für aller Heilmittelbereiche zu verwenden. Zuzahlungen werden für diese Position nicht erhoben. Die Positionsnummer X9944 kann in dem Zeitraum vom 05.05.2020 bis 30.09.2020 abgerechnet wer-den. Dabei zählt das Datum der Einreichung zur Abrechnung einer Verordnung, nicht deren Ausstel-lungsdatum. Die Positionsnummer kann nach dem 30.09.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) nicht mehr abgerechnet werden.
Den gesamten Text der aktuellen Empfehlungen „Sonderregelung der GKV“ finden Sie hier auf https://dve.info/infothek/corona