Jetzt haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die Durchführungsbestimmungen (inkl. Musterantrag) und einen FAQ-Katalog zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Sie finden diese Unterlagen hier: www.dve.info/corona
Die Anträge sollen in elektronischer Form an die ARGEN (Arbeitsgemeinschaften der Heilmittelzulassung) gesendet werden. Jeder zugelassene Heilmittelerbringer sendet den Antrag an die für ihn in seinem Bundesland zuständige ARGE. Den Antrag und weitere Informationen durch die ARGEN finden Sie hier: https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html