Die Vorgaben, in welchem Zeitraum Verordnungen von Heilmitteln ihre Gültigkeit verlieren, bleiben weiter vorübergehend (bis zum 30. Juni 2020) ausgesetzt. Für die Ergotherapie betrifft das die Frist zum Beginn und bei Unterbrechung der Behandlung.
Ebenfalls weiterhin möglich sind Folgeverordnungen von ambulanten Leistungen auch nach telefonischer Anamnese durch den Arzt. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.