Am 2. Juni 2020 informierte die DGUV darüber, dass sich die gesetzliche Unfallversicherung den Empfehlungen der gesetzlichen Kassenverbände für die Verlängerung der Maßnahmen (Aussetzung der vertraglich vereinbarten Fristenregelungen sowie Videobehandlung) - soweit auf den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung übertragbar – angeschlossen hat.
Die Maßnahmen werden bis zum 30.06.2020 verlängert.
Wie auch bei den Krankenkassen gilt bei den Unfallversicherungsträgern, dass die Möglichkeit der Teilabrechnungen von Verordnungen zum 31.05.2020 endete.