Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit beauftragt den GKV-Spitzenverband damit, die Abrechnungsdaten des 4. Quartals des einzelnen Niedergelassenen (je IK) von den Krankenkassen zu erheben und an die ARGEn weiterzuleiten. Diese zahlen 40% der Summe an die Niedergelassenen nach Antragsstellung aus. In den letzten Wochen erhielt der DVE viele Meldungen von Differenzen zwischen den Berechnungen der Niedergelassenen und dem Auszahlungsbetrag.
Aus diesem Grund hat der GKV-Spitzenverband eine Erläuterung zur Berechnungsgrundlage herausgegeben. DVE-Mitglieder erhalten dazu eine gesonderte Nachricht per E-Mail.
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