Dazu besteht kein Anlass. Wenn die Ärztin die Anzahl der Behandlungseinheiten korrekt berechnet hat (abhängig von der Frequenz ausreichend für 12 Wochen – Anzahl : Frequenz ≥ 12), dann kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auch länger als 12 Wochen laufen, wenn Unterbrechungen der Grund sind.
Aufpassen müssen Sie aber, wenn die Verordnungsmenge zu hoch ist (z.B. 40 Einheiten bei 1x/Woche), oder wenn Sie die angegebene Frequenz nicht einhalten. Dann sollten Sie die Verordnung tatsächlich 12 Wochen nach Behandlungsbeginn in die Abrechnung geben und nicht erbrachte Einheiten verfallen lassen. Frau Huber muss sich dann eine neue Verordnung ausstellen lassen.
Sollten Sie eine Absetzung der Krankenkasse haben, weil die Verordnung länger als 12 Wochen „gebraucht“ hat, legen Sie Widerspruch ein, diese Kürzung ist nicht berechtigt.
Mehr lesen: Merkblatt Verordnungen außerhalb des Regelfalls (Downloads - Merkblätter)