Der DVE wird immer wieder gefragt, wann bei bereits laufender Behandlung eine Erstverordnung ausgestellt werden kann. KEINE Gründe sind:
- Wechsel der Arztpraxis
- Wechsel der Therapiepraxis
- Wechsel von Einzel- zu Gruppentherapie oder umgekehrt
- Wechsel der Maßnahme, der Frequenz, des Therapieziels
Eine Erstverordnung wird ausgestellt
- wenn der Patient die allererste Verordnung überhaupt für diese Diagnose bekommt
- wenn bei laufender Behandlung eine weitere, unabhängige Erkrankung diagnostiziert wird (Beispiel: Patient Roller ist wegen einer depressiven Episode in Behandlung, nun hat er sich den linken Arm gebrochen)
- wenn ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen vorliegt (hier kann die Ärztin aber auch wieder Folgeverordnung bzw. VO außerhalb des Regelfalls ausstellen, da es eine „Kann-Regelung“ ist)
Mehr lesen: Merkblatt Verordnungen außerhalb des Regelfalls (Downloads - Merkblätter)