Eines von beiden muss ganz dringend und unverzichtbar auf die Verordnung, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen wurde. Fehlt diese Dokumentation, dann ist die Verordnung ungültig und wird komplett nicht bezahlt - eine Nachberechnung ist (nach Erfahrungen des DVE) fast ausgeschlossen.
Denn keine*r kann durch die Zeit reisen, und die versäumte Frist zum Therapiebeginn ist leider auch kein "formaler Fehler". Achten Sie daher (auch und gerade bei Therapien im Hausbesuch/soziale Einrichtung) auf: das Ausstellungsdatum, den nächsten Therapietermin, eine evtl. notwendige Genehmigung (auch die muss innerhalb von 14 Tagen beantragt sein) und die erforderlich Doku auf der Verordnung.
DVE-Mitglieder können im Merkblatt "Behandlungsbeginn" noch weitere Infos nachlesen (Downloads - Merkblätter).