Heute Vormittag wurde in einer Online-Pressekonferenz das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vorgestellt. 11 maßgebliche Verbände aus vier Heilmittelbereichen hatten im Jahr 2019 das Gutachten beim Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des IfG, stellte heute gemeinsam mit Vertretern der Berufsverbände das Ergebnis vor. Für den DVE nahm Vorstandmitglied Bettina Kuhnert an der Konferenz teil und erläuterte in ihrem Statement die wirtschaftliche Lage der ergotherapeutischen Praxen.
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Deutlich wird, dass eine erhebliche Lücke zwischen den Einnahmen der Praxen aus den Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen und dem notwendigen Umsatz für das Generieren eines angemessenen Unternehmerlohnes klafft. Auch die durchschnittlich gezahlten Gehälter für die Angestellten in den Praxen sind nicht geeignet, dass Therapeutinnen und Therapeuten sich für die Arbeit in einer Praxis im Vergleich zu einer tarifentlohnten Anstellung in einer Einrichtung entscheiden. Zusätzlich konnte im Gutachten dargestellt werden, welchen Umfang die zusätzlichen Aufgaben wie Nebentätigkeiten, Vor- und Nachbereitungszeit, Berichtswesen und Hausbesuche haben und dass sie entweder unzureichend oder gar nicht vergütet werden.
In der nächsten Woche beginnt für das ergotherapeutische Team in Berlin die Verhandlung um die Vergütungen mit dem GKV-Spitzenverband und den einzelnen Kassenverbänden. Das Ergebnis des WAT-Gutachtens dient als Grundlage zur Entwicklung und Formulierung unserer Forderung zur Vergütungserhöhung. Im Verlaufe der nächsten Woche wird das gesamte Gutachten für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.