Nachdem die letzte Erhöhung im Juli 2019 aufgrund einer Regelung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) erfolgte, wird die neue Vergütungsvereinbarung nun im Rahmen des bundesweit einheitlichen Rahmenvertrages verhandelt.
Im § 125 SGB V gibt der Gesetzgeber vor, dass die Preise eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen. Hierbei sind die Personalkosten, die Sachkosten und laufende Kosten für den Betrieb zu beachten. Zunächst wurden am Freitag die Parameter für die Berechnung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. DVE und BED haben deshalb bewusst noch keine Forderung gestellt. Die Sitzung verlief konstruktiv und die Vergütungsverhandlung wird in ca. 2 Wochen fortgesetzt.