Zeitliche Verlängerung der Hygienepauschale auch bei privaten Patienten
Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) gab am 30. September 2020 bekannt, dass der corona-bedingte Vergütungszuschlag von 1,50€ je Heilmittelbehandlung als Erstattung für deren Versicherte bis zum 31.12. 2020 verlängert wird. Auch die Bundesbeihilfe hat ihre Regelung mit 1,50€ pro Therapieeinheit bis zum 31.12.2020 verlängert.
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Für private Patienten können Sie in Ihrer Honorarvereinbarung eine Pauschale für Ihren Aufwand in Bezug auf die hygienischen Maßnahmen aufführen. Aber wie immer gilt auch hier: Die Frage, was Privatpatienten und PKV von Beihilfe erstattet bekommen, ist nicht dafür relevant, ob und in welcher Höhe Sie eine Hygiene-Pauschale kalkulieren und den Klienten in Rechnung stellen. Die Hygiene-Pauschale bei privaten Patienten kann in Ihrer Praxis also durchaus auch höher ausfallen, als die Erstattung der privaten Kasse an den Klienten.