Maßgeblich hierfür ist der Tag der Verordnung. Die bisherigen Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf bleiben hiervon unberührt.
Die kürzlich vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Empfehlungen für den Heilmittelbereich enthielten auch eine Empfehlung an die einzelnen Mitgliedskassen, auf die Weiterführung der Genehmigungsverfahren über den 1.10.2020 hinaus zu verzichten. Über die evtl. Entscheidung weiterer Kassen (unterschiedliche Betriebskrankenkassen) zum Verzicht, wird der DVE wie gewohnt informieren.