Im Einzelnen sind die strittig gebliebenen Punkte folgende:
- Einzelheiten zur Meldung der therapeutischen Mitarbeiter:innen einer Praxis (Rahmenvertrag)
- Schienenschwellenwert und Fristen der dazugehörigen Genehmigungsverfahren (Anlage Leistungsbeschreibung)
- Vergütungen (Anlage Vergütung komplett)
- Angaben auf der Verordnung / Korrekturmöglichkeiten durch die Therapeut:innen (Anlage Angaben auf der Verordnung komplett)
Die Bundesverhandlungskommission des DVE bedauert diese Entwicklung sehr. Während des Verhandlungsverlaufs seit November 2019 hat die ergotherapeutische Seite sich stets sehr kompromissbereit gezeigt und es konnten allgemein im Rahmenvertrag, wie auch in den konsentierten Anlagen Fortbildung und Zulassung erhebliche Verbesserungen und Erleichterungen für die Berufskolleg:innen im ambulanten Bereich erreicht werden. Am Ende blieben dann die Punkte übrig, bei denen seitens der Ergotherapie kein Kompromiss mehr möglich war. Die ergotherapeutischen Verbände DVE und BED werden nun den Antrag auf ein Schiedsverfahren bei der Schiedsstelle Heilmittel stellen.