Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schließen sich den Empfehlungen der gesetzlichen Kassenverbände für die Verlängerung der Gewährung der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung an.
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Damit kann diese auch für die Behandlung gesetzlich unfallversicherter Patienten bis zum 31.12.2020 abgerechnet werden. Da es hierfür keine gesonderte Leistungsziffer gibt, werden die 1,50 Euro bei der Abrechnung einer Verordnung ohne die Angabe einer Ziffer mit auf die Rechnung gesetzt.