Dies betrifft
- Aufgabe der Praxis
- Meldung einer Vertretung bei Abwesenheit von mehr als 8 Wochen
- Änderung der fachlichen Leitung
- Umzug der Praxis
- Erweiterung oder Verkleinerung der Praxis, Nutzungsänderung der Therapieräume
Nicht in allen, aber in einigen Verträgen ist geregelt, dass auch neue Mitarbeiter bzw. der Weggang von Mitarbeitern angezeigt werden müssen.
Melden Sie dies schriftlich den örtlich zuständigen Stellen der Krankenkassen – da sich gerade die Zuständigkeiten ändern: https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/zulassende_stellen/zulassungsstellen
Eine Bitte in eigener Sache: Auch der DVE freut sich, wenn das Praxenverzeichnis stets auf dem neuesten Stand ist. Bitte teilen Sie uns daher mit, wenn Sie mit der Praxis umziehen oder eine Zweigpraxis eröffnen – bitte schicken Sie uns in jedem Fall den aktuellen Zulassungsbescheid, vielen Dank!
DVE-Mitglieder wissen mehr - Merkblatt „Meldung von angestellten Mitarbeitern“ hier: https://www.dve.info/downloads/merkblaetter