Angebote von Softwareanbietern für die Heilmittelbranche sind mit Vorsicht zu genießen, wenn diese sich auf angebliche Umstellungen im digitalen Bereich noch für das Jahr 2021 beziehen. Die Voraussetzungen für das Auslesen der elektronischen Patientenakte (ePA) sind nicht bei allen Gesundheitsberufen gleich.
Bei der Physiotherapie und den Hebammen gibt es andere Fristen, da hier eine frühere Anbindung an die Telematik geplant ist. Für Ergotherapeut:innen bedeutet das: Sie haben keine Eile mit dem Kauf von neuer Software. Prüfen Sie genau, welche Vorteile Ihnen die angebotene Software aktuell bringt – auch ohne eine zeitnahe Anbindung an die Telematik.
Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) enthält erstmals konkrete Regelungen wann niedergelassene Ergotherapeuten:innen an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden können und wann sie diese nutzen müssen. Achtung: es handelt sich zunächst noch um einen Gesetzesentwurf! Nach diesem Entwurf haben sich Ergotherapeut:innen bis zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Kosten für die Ausstattung und Betriebskosten sind ab dem 1. Juli 2024 durch die GKV zu erstatten – vorher ist dies nach heutigen Stand für Ergotherapeut:innen auch gar nicht möglich!