Grundsätzlich ist der Betrag von 1,50€ je Verordnung aus Sicht des DVE völlig unzureichend. Auch bei dieser Gelegenheit wurde das BMG auf die Situation aufmerksam gemacht, leider ohne Resonanz.
Grundsätzlich ist der Betrag von 1,50€ je Verordnung aus Sicht des DVE völlig unzureichend. Auch bei dieser Gelegenheit wurde das BMG auf die Situation aufmerksam gemacht, leider ohne Resonanz.