Die Schwierigkeit mit dem Unterschreiben durch die Versicherten in dem kleinen Kästchen zu den Therapieterminen haben uns bereits viele Mitglieder zurückgemeldet und wir haben dies auch an den GKV-Spitzenverband weitergegeben. Wichtig für die Unterschrift der Versicherten ist: es geht hier nicht um den vollen Namen oder um Schönschrift. Es reicht auch vollkommen, wenn der Nachname „hingekrakelt“ wird wie ein Kürzel. Sehen Sie sich jeweils auf der Vorderseite der VO die Unterschrift der Ärzt:innen an: auch diese sind gültig! Es macht auch nichts, wenn die Klient:innen die Zeilen nicht einhalten… Ein Überschreiben von Linien bei Unterschriften ist kein Absetzungsgrund!
Und bitte: Das Feld für die Unterschrift des Leistungserbringers bei jedem Therapietermin bleibt vorläufig frei. Dieses Feld ist Bestandteil des Schiedsverfahrens. Ob und wie dieses Feld beschriftet wird, steht erst nach Abschluss des Schiedsverfahrens und mit dem In-Kraft-Treten des neuen Rahmenvertrages Ergotherapie fest.