Auch wenn jetzt schon teilweise Verordnungen in ergotherapeutischen Praxen auftauchen, die aussehen wie eine Blankoverordnung (ohne Heilmittel, Menge und Frequenz): die Blankoverordnung gibt es noch nicht! Also bitte nicht annehmen und/oder selbst ausfüllen. Diese „leeren“ Verordnungen müssen zurück an den Verordner, damit dort die fehlenden Angaben eingetragen werden. Dabei haben Sie sofort die Gelegenheit mit der Ärztin / dem Arzt zu sprechen und über diesen Irrtum aufzuklären.
Details
Laut dem SGB V sollen zum 15. März 2021 die Verträge zur Blankoverordnung fertig verhandelt sein. Noch sind der GKV-Spitzenverband und der DVE aber mit dem Schiedsverfahren zum einheitlichen Rahmenvertrag Ergotherapie und den Vergütungen für Sie beschäftigt. Und wenn es eine Entwicklung zur Blankoverordnung gibt, informiert der DVE dazu natürlich rechtzeitig – darauf können Sie sich verlassen!