G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis 31. März 2021
Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Den entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am 21. Januar 2021. Im Heilmittelbereich betrifft dies für die Ergotherapie die Behandlung mittels Videotherapie und die Unterbrechungsfristen.
Details
Eine ergotherapeutische Behandlung kann damit auch weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patient:innen einverstanden sind. Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.