Vor 14 Tagen führte der DVE eine Blitzumfrage zu den neuen Verordnungen durch. Es haben sich 1.332 Personen beteiligt und damit zu einem aussagekräftigen Ergebnis beigetragen.
Insgesamt zeichnen die Daten ein Bild, wie es sich auch in der Beratung des DVE abbildet. Es treffen weiterhin zahlreiche fehlerhaft ausgestellten Verordnungen in den ergotherapeutischen Praxen ein. Mit über 40% überwiegen die Teilnehmer:innen, bei denen einige wenige Verordnungen fehlerhaft sind. Allerdings sind bei knapp 27% der Befragten mehr als die Hälfte der Verordnungen fehlerhaft, und fast 26% der Beteilgten geben an, dass jede zweite Verordnung bei der Prüfung fehlerhaft ist.
Die Art der Fehler sind breit gefächert, trotzdem gibt das Umfrageergebnis einen klaren Spitzenreiter zu erkennen: eine falsche Zuordnung der ICD-10 zur ergotherapeutischen Diagnosegruppe, gefolgt von der fehlenden Leitsymptomatik und einer falschen Anzahl der Behandlungseinheiten.
Die Ergebnisse im Einzelnen
Aktuell erreichen uns Verordnungen, die fehlerhaft ausgefüllt sind
und einer Korrektur bedürfen:
- Einige wenige Verordnungen 40,17%
- Mehr als die Hälfte der Verordnungen 26,8%
- Jede zweite Verordnung 25,98%
- Trifft nicht zu 3,98%
- Alle Verordnungen 3,08%
Folgende Fehler treten auf (Mehrfachnennung möglich):
- Zuordnung ICD-10 zur Diagnosegruppe falsch 28,01%
- Andere Fehler 17,4%
- Keine Angabe zur Leitsymptomatik 16,95%
- Verordnungsmenge nicht gemäß der HMR 13,19%
- Verordnungsmenge falsch berechnet (BVB/LHM) 10,64%
- Falsches Verordnungsmuster 6,41%
- ICD-10 Kode fehlt 3,35%
- Trifft nicht zu 2,07%
- IK-Feld des Leistungserbringers durch Ärzte bedruckt 1,98%