Hier werden der Rahmenvertrag und die Anlage „Angaben auf der Verordnung“ entschieden, die Schiedsstelle folgte zum überwiegenden Teil den Anträgen der ergotherapeutischen Vertragspartner. Die Anlage „Vergütung“ wurde dagegen nicht durch die Schiedsstelle entschieden, sondern lediglich einzelne Parameter für die Kalkulation festgelegt, mit denen die Vertragspartner nun die Anlage Vergütung endgültig verhandeln sollen. Bei der Bestimmung der Parameter schloss sich die Schiedsstelle überwiegend dem Antrag des GKV-Spitzenverbandes an. Ebenfalls lehnte die Schiedsstelle zusätzliche Vergütungspositionen ab, z.B. den Bericht.
Damit liegt mit dem Schiedsspruch noch keine komplette Anlage „Vergütung“ vor. In einem zeitnah stattgefundenem Verhandlungstermin mit dem GKV-Spitzenverband konnte keine Einigung zu den Preisen erzielt werden und die Verhandlung wurde zunächst ohne Ergebnis verschoben. Ausschlaggebend für die Vertagung war eine Differenz von ca. 26% beim Erhöhungsvolumen für die Preise.
Unabhängig davon lässt der DVE derzeit durch eine Fachanwaltskanzlei juristisch prüfen, ob gegen den Schiedsspruch Klage eingereicht wird. Dies ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung möglich. Eine Klage hat dabei keine aufschiebende Wirkung – der Schiedsspruch muss trotzdem zunächst umgesetzt werden. Die Erwägung zur Klageführung gegen den Schiedsspruch basiert dabei auf der Amtsermittlungspflicht der Schiedsstelle für die notwendige Datenlage, aber auch auf der Unvollständigkeit des Beschlusses, da keine Preise endgültig festgelegt wurden. Dem § 125 SGB V ist aus Sicht des DVE nicht Genüge getan. Wesentlich ist, jetzt eine solide Ausgangsbasis erreichen, weil sich alle folgenden Verhandlungen und Schiedsverfahren der nächsten Jahre immer wieder darauf beziehen werden.
Weiterhin ist es uns selbstverständlich ein wichtiges Anliegen, so zeitnah wie möglich einen neuen Rahmenvertrag Ergotherapie mit Anlagen zu haben, der mit der jetzigen Heilmittel-Richtlinie kompatibel ist. Wir streben an, dass der Rahmenvertrag zum 1. April Gültigkeit erlangt.