Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute beschlossen, dass ab 1. Juli 2021 neue Krankheitsbilder in die Liste des Langfristigen Heilmittelbedarfs aufgenommen werden. Die jahrelange Forderung des DVE, hier auch die schweren psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen, wurde leider erneut nicht aufgegriffen. Bei den Diagnosegruppen PS2 und PS3 wird ab Juli 2021 die Höchstmenge je Verordnung 20 Einheiten betragen, damit die Klient:innen nicht so oft eine neue Verordnung brauchen. Mehr lesen: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/?