In der Bund-Länder-Konferenz am 22.03. wurde eine überraschende Maßnahme getroffen. Demnach sollen sowohl der Gründonnerstag (1.4.) als auch der Ostersamstag (3.4.) Ruhetage sein.
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Ein bundesweit geregelter Ruhetag ist z.B. der Sonntag. Demnach wären alle Betriebe, auch der Einzelhandel, am 1.4. geschlossen. Allerdings muss diese Ankündigung noch in einen rechtlichen Rahmen gegossen werden. Und hier kommen die Bundesländer ins Spiel, die erfahrungsgemäß die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz uneinheitlich umsetzen.
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, ob Ergotherapiepraxen am Gründonnerstag zu schließen sind. Bitte beobachten Sie die Entscheidungen in Ihrem Bundesland auf der jeweiligen Homepage der Landesregierung. Sobald dem DVE verbindliche Informationen hierzu vorliegen, werden wir darüber berichten.