Das Bundesgesundheitsministerium hat rückwirkend ab dem 1. April 2021 die Hygienepauschale für Heilmittelerbringer per Verordnung verlängert.
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Im Bundesanzeiger wurde gestern veröffentlicht, dass weiterhin für jede Heilmittelverordnung, die im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 abgerechnet wird, der zusätzliche Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen geltend gemacht werden kann. Für die Ergotherapie gilt dafür die Positionsnummer 59944. Im Vorfeld hat der DVE gemeinsam mit dem SHV dazu Stellung genommen und eine deutliche Erhöhung der Pauschale gefordert, da der jetzige Betrag nicht annähernd die tatsächlichen Aufwendungen in den Praxen abdeckt.
Mit der Verlängerung der Hygienepauschale von 1,50€ je Verordnung bei den GKV verlängert sich auch die Möglichkeit der Abrechnung bei der DGUV und den SVLFG bis zum 30. Juni 2021. Die Unfallkassen und Sozialversicherungskassen hatten dies bereits Ende März 2021 angekündigt.