Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ruft den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags dazu auf, einen umfassenden Prozess zur weiteren Akademisierung der Gesundheitsberufe unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschulen anzustoßen. Mit dem gestern im Ausschuss beratenen Entwurf zu einem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, die Laufzeit der Modellklauseln für Studiengänge in den Gesundheits- und Therapieberufen bis Ende 2024 zu verlängern. Diese Verlängerung sollte nach HRK-Auffassung für einen entsprechenden ressort- und ebenenübergreifenden Prozess genutzt werden.