Neue Heilmittel-Richtlinie, alte Rahmenverträge...
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... das sorgt für viele Unsicherheiten, gerade bei der Abrechnung der Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs. Früher konnte man bei Neuaufnahme der Patientin und bei jeder Erstverordnung die Analyse abrechnen. Weil es aber nun keine Erstverordnungen gibt, fällt diese Möglichkeit weg. Rechnen Sie die Analyse ab, wenn 1. Sie eine Patientin neu aufnehmen; 2. wenn die Patientin mit einer anderen Diagnose kommt (ICD-10-Code endstellig anders); 3. nach einer längeren Therapiepause. Letztere Möglichkeit ist noch nicht eindeutig mit den Krankenkassen geklärt, probieren Sie es einfach aus! Noch was: die Analyse ist nicht die Diagnostik! Diese wird im Rahmen der ersten Termine durchgeführt und als ganz normale Einheit abgerechnet.