Zukünftig verständigen sich die Therapeut:innen mit den Klient:innen darüber, ob Therapieeinheiten auch per Videokonferenz erbracht werden. Das wird möglich, sobald die Beschlüsse zur HMR in Kraft getreten sind und die Verträge dazu von den Vertragspartnern abgeschlossen wurden.
Im Moment kann die videotherapeutische Erbringung der Ergotherapie aufgrund von Sonderregelungen während der Corona-Pandemie angeboten werden. Dies gilt noch bis Ende des Jahres.
Zusätzlich wurde heute ebenfalls in der G-BA Sitzung über eine Änderung des ergotherapeutischen Heilmittelkataloges abgestimmt. Die ergänzende Leistung „thermische Anwendung“ kann zukünftig auch bei den Diagnosegruppen SB3, EN2 und EN3 angeordnet werden.