Mittlerweile hat der Gesetzgeber im § 125 SGB V die Teletherapie für die Regelversorgung vorgesehen. Bis zum Ende des Jahres sollen die Vertragspartner (GKV-Spitzenverband und maßgebliche Berufsverbände) Verträge über die Leistungen und die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen abschließen. Der G-BA wird dafür die HMR ändern, so dass Telemedizin für Heilmittelerbringende dauerhaft erlaubt ist. In einem Stellungnahmeverfahren hatte der DVE am 22. September 2021 an der Anhörung des G-BA teilgenommen und der G-BA hat die Änderungen ganz aktuell am 21. Oktober so beschlossen.
Auch wenn bereits mehrere Hochschulen Forschungs- und Studienprojekte zur Teletherapie durchführten, liegen noch lange nicht ausreichend Daten zur Nutzung innerhalb der Ergotherapie vor. Nachdem der DVE im Jahr 2020 zweimal mit Blitzumfragen Daten zur Umsetzung der Videotherapie erhoben hat, sollen nun mit einer erneuten Umfrage die Entwicklungen dargestellt werden. Mit Ihrer Teilnahme ermöglichen Sie dem DVE eine genauere Betrachtung der momentanen Nutzung der Videotherapie. Die Multiple-Choice-Fragen beantworten Sie in weniger als 10 Minuten.
Hier geht es zur Umfrage: https://dve.info/service/umfragen/blitzumfrage-videotherapie