Schiedsstelle Heilmittel: keine Abberufung der Mitglieder durch das BMG
Anträge des BED abgelehnt
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Am 12. November 2021 hat der DVE nach monatelanger Wartezeit die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) als Aufsichtsbehörde der Schiedsstelle Heilmittel erhalten. Entschieden wurde über die Anträge des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (BED) von Anfang Juli 2021, sämtliche unparteiischen Schiedsstellenmitglieder und sämtliche Schiedsstellenmitglieder des GKV-Spitzenverbandes „aus wichtigem Grund“ (§ 89 Absatz 7 SGB V) abzuberufen und damit aus ihren Ämtern zu entheben. Nachdem bis Ende August alle Beteiligten, und damit auch der DVE, Stellung zu den Anträgen nehmen konnten, hat das BMG die vorliegenden Unterlagen geprüft und die Argumente für bzw. gegen eine Abberufung der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder abgewogen.
Aus Sicht des BMG liegt kein wichtiger Grund für eine Abberufung der Schiedsstellenmitglieder vor.
Nach dieser Entscheidung durch die Aufsichtsbehörde geht der DVE davon aus, dass die Schiedsstelle nun ihre Arbeit aufnimmt. Es liegt ein Antrag des GKV-Spitzenverband vor, in einem Schiedsverfahren die Preise für die Ergotherapie sowie den (bereits fertig gestellten) Rahmenvertrag festzusetzen, der DVE hat dazu selbstverständlich bereits im Sinne der Ergotherapie-Praxen erwidert.