G-BA entscheidet über Verlängerung der Sonderregelungen
Bis Ende März 2022
Details
Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Plenum des gemeinsamen Bundesausschusses in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2021 entschieden, die befristeten Sonderregelungen im Heilmittelbereich bis Ende März 2022 zu verlängern.
Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Die Verordnung kann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.
Ergotherapie kann auch als Videobehandlung stattfinden.
Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt.
Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen.