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FEHLERTEUFEL

 

Seit März 2020 kann in der ambulanten Ergotherapie aufgrund der pandemischen Lage die therapeutische Leistung per Videotherapie erbracht werden. Diese Möglichkeit wurde mittels Sonderregelungen in der Heilmittel-Richtlinie (HMR) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eröffnet und ist bis zum 31. März.2022 befristet.

Mit einer Änderung des SGB V kann der DVE nun mit dem GKV-Spitzenverband einen Vertrag zur telemedizinischen Ergotherapie als Regelleistung verhandeln. Im Dezember 2021 haben diese Verhandlungen begonnen und mit Ihrer Teilnahme an unserer Umfrage ermöglichen Sie uns eine genauere Betrachtung der derzeitigen Umsetzung der Telemedizin in der Ergotherapie.

Auch wenn bereits mehrere Hochschulen Forschungs- und Studienprojekte zur Teletherapie durchführten, liegen noch lange nicht ausreichend Daten zur Nutzung innerhalb der Ergotherapie vor. Die Umfrageergebnisse bilden einen Teil der Daten-Grundlage für die Verhandlung des Vertrags. Die Beantwortung der Fragen im multiple-choice-Verfahren dauert nur ca. 5 Minuten. Nehmen Sie sich diese Zeit und unterstützen den DVE bei seiner Arbeit für Sie!

Hier geht es zur Umfrage: https://dve.info/service/umfragen/blitzumfrage-videotherapie

Die Umfrage endet am 18. Januar um 12 Uhr.