Bedauerlicherweise liegt für die Ergotherapie noch kein Vertrag zur regulären teletherapeutischen Durchführung der ergotherapeutischen Leistungen mit dem GKV-Spitzenverband vor. Die Verhandlungen dazu hatten im letzten Jahr direkt im Anschluss an den Beschluss der Schiedsstelle zum einheitlichen Vertrag Ergotherapie begonnen. Der DVE hat darüber seine Mitglieder informiert. Die Verhandlungen wurden in den letzten drei Monaten 14-tägig und in den letzten zwei Wochen in kleiner Verhandlungsrunde in noch kürzeren Abständen geführt.
Bei dem gestrigen Termin hat der GKV-Spitzenverband das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Auslöser dafür waren die Schreiben des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) an den G-BA, das Bundesgesundheitsministerium und an den Gesundheitsausschuss, in denen auch auf interne Verhandlungsinhalte eingegangen worden sei. Der GKV-Spitzenverband sieht damit das Gebot der Vertraulichkeit der Verhandlungen gebrochen.
Der DVE bedauert es sehr, dass die Verhandlungen auf diese Art gescheitert sind. Es gab nur noch sehr wenige dissente Punkte im Vertrag und aus unserer Sicht sind hier Lösungen möglich.
Bedauerlich ist auch, dass wir keine Kenntnis von den Schreiben (und deren Inhalten) des BED hatten und gestern im Verhandlungstermin damit überrascht wurden. Die ergotherapeutische Verhandlungsseite für die Verträge besteht aus zwei Verbänden und wir stellen uns hier eine Zusammenarbeit vor, die von gegenseitiger Information über entscheidende Aktivitäten geprägt sein sollte und natürlich den gemeinsamen Zielen - die Versorgung der Klient:innen:innen und die Interessen der niedergelassenen Ergotherapeut:innen - folgt.