Der Abschnitt IV Maßnahmen der Ergotherapie wurde wie folgt geändert:
- die Thermische Anwendung wird bei der Diagnosegruppe SB3, EN2 und EN3 ergänzt.
Die Änderung der Richtlinie tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Das heißt, die Thermische Anwendung ist ab 01.04.2022 bei den Diagnosegruppen SB1, SB2, SB3 und bei EN1, EN2, EN3 verordnungsfähig.
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