Was zeichnet eigentlich Beihilfepatient:innen aus? Generell versteht man unter dieser Gattung Menschen, die beihilfeberechtigt sind, sei es, weil sie selbst Beamtin oder Beamter, oder Tochter oder Sohn oder Ehefrau oder Ehemann sind. Beamtin ist, wer eine Ernennungsurkunde zu Hause liegen hat, und man findet sie in allen Behörden, von den Ministerien angefangen, aber auch an Gerichten und Universitäten.
Beamt:innen zehren von ihren Bezügen, die sie allmonatlich im Voraus erhalten, und zur Fürsorgepflicht ihres Dienstherrn (sic!) gehört auch die Unterstützung bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, die sog. Beihilfe. Und diese ist keine „Hilfe“, sondern nur eine „Bei-Hilfe“ – der Begriff deutet ja mehr als zart an, dass noch ein Eigenanteil zur Bewältigung dieser Fälle beigesteuert werden muss. Daher entsprechen diese Sätze auch nicht einem angemessenen Honorar, sondern drücken nur aus, wie viel Unterstützung der Staat springen lassen will. Beiträge in die Sozialversicherung zahlen weder der Staat noch seine Bediensteten, Versicherungsschutz gibt es zu äußerst günstigen Beihilfe-Tarifen bei allen privaten Krankenversicherungen (PKV).
Nun scheint es für diese Gattung eine spezielle Art der ergotherapeutischen Versorgung zu geben, gemeinhin als „Beihilfe-Patient:in“ bezeichnet. Darunter wird verstanden, dass es sich hier um Menschen dreht, der wie Privatversicherte behandelt werden, aber nur die „beihilfefähigen Höchstsätze“ als Honorar bezahlen müssen. Das ist eine feine Sache, denn die beihilfefähigen Höchstsätze unterscheiden sich nur im einstelligen Eurobereich von den Vergütungen der gesetzlichen Kostenträger.
Aber wo liegt der Grund dafür? Häufig wird argumentiert, diese verbeamtete Klientel müsste ansonsten hohe private Zuzahlungen leisten, weil weder die Beihilfe noch die PKV die komplette Honorarrechnung abdecken. Andere meinen, Beamt:innen hätten ein „Recht“ auf die Festlegung der Beihilfe-Sätze als Honorar. Und dritte wiederum berichten, dass sie sich stets auf ermüdende Diskussionen einlassen müssten, weil die Beamt:innen eben kein höheres Honorar akzeptieren wollen.
Machen Sie einfach Schluss damit. Die Beihilfe-Dinosaurier sind längst ausgestorben! Ihre Leistung ist ausgezeichnet, Ihre Preise sind wohl kalkuliert, und Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Bedingungen akzeptiert werden, und Sie nicht zu Mesozoikum-Preisen behandeln müssen.